Der BR-Wahl Newsletter der W.A.F. zu den wichtigsten Themen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat und im Wahlvorstand,

bald steht der Tag der Betriebsratswahl vor der Tür. Das große Finale, auf das Sie als Wahlvorstand in den letzten arbeitsintensiven Wochen und Monaten zielstrebig hingearbeitet haben. Nun ist es Ihre bedeutende Aufgabe, dass die Stimmabgabe der Wähler am Wahltag ordnungsgemäß verläuft.

In dieser Ausgabe liegt der Fokus daher auf dem Wahltag – und wir zeigen auf, was es hierbei zu beachten gibt. Sie erfahren alles Wichtige zur Stimmabgabe sowie zur Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Sofern bei den Video-Schritten Abweichungen oder Besonderheiten für das vereinfachte Wahlverfahren bestehen, finden Sie Details hierzu in diesem Newsletter.

In unserer Rubrik „Aktuelles von den Arbeitsgerichten“ erfahren Sie dieses Mal, was passiert, wenn eine Wahl angefochten wird, obwohl die Anfechtungsfrist schon abgelaufen ist.

Sie haben bisher viel geleistet – meistern Sie mit uns auch diese letzte Hürde erfolgreich!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei der Durchführung der BR-Wahl in Ihrem Betrieb!

Herzliche Grüße
Ihre W.A.F.

PS: Sie haben die vorherigen Ausgaben unseres Wahl-Newsletters verpasst? Kein Problem! Hier können Sie sich die Newsletter nochmals ansehen.

Inhalt

In 26 Schritten zum Betriebsrat

  • Schritt 16: Stimmabgabe am Wahltag
  • Schritt 17: Öffnen der Briefwahlumschläge
  • Schritt 18: Öffentliche Auszählung der Stimmen
  • Schritt 19: Feststellung des Wahlergebnisses
  • Schritt 20: Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

Video-Empfehlung des Monats

  • Wahlumschlag bei der Betriebsratswahl: Braucht man ihn noch?

Aktuelles von den Arbeitsgerichten

  • Die Fristen für die Wahlanfechtung

Podcast-Empfehlung des Monats

  • Der Tag der Tage: Die Wahl steht an!

Unser Service für Sie

  • Kostenlose Wahlhilfen

Seminar-Empfehlungen

In 26 Schritten zum Betriebsrat

Schritt 16
Stimmabgabe am Wahltag

Am Wahltag müssen Sie als Wahlvorstand den Wahlvorgang leiten und überwachen. Hierbei müssen Sie darauf achten, dass immer mindestens zwei stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder oder ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer im Wahlraum anwesend sind. Gewählt werden darf nur in der Zeit, die im Wahlausschreiben angegeben ist.

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Schritt 17
Öffnen der Briefwahlumschläge

Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung (also nach Schließung des Wahllokals!) müssen Sie als Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe eingegangenen Freiumschläge der Briefwahl öffnen, die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen entnehmen und prüfen, ob die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt ist. Ist dies der Fall, vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne.

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Schritt 18
Öffentliche Auszählung der Stimmen

Die Auszählung muss unverzüglich nach Abschluss der Wahl stattfinden. Wenn mehrere gültige Wahlvorschlagslisten bei Ihnen eingereicht wurden, müssen Sie zunächst feststellen, wie viele gültige Stimmen auf welche Wahlvorschlagsliste entfallen.

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Schritt 19
Feststellung des Wahlergebnisses

Nachdem Sie festgestellt haben, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen sind, müssen Sie jetzt ermitteln, wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten zu verteilen sind, welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten und ob das Geschlecht in der Minderheit ausreichend berücksichtigt worden ist.

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Schritt 20
Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

Sobald Sie das Wahlergebnis festgestellt haben, müssen Sie als Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen. Gleichzeitig müssen Sie die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats sofort offiziell über ihre Wahl informieren.

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Wichtige Infos
Vereinfachtes Wahlverfahren

Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats: Der Tag der Stimmabgabe heißt im vereinfachten Wahlverfahren „Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats“. Wie im normalen Wahlverfahren auch, geben die wahlberechtigten Arbeitnehmer zu dem im Wahlausschreiben angegebenen Zeitraum im Wahllokal in geheimer Wahl (Wahlkabine) ihre Stimme ab.

Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe: Im vereinfachten Wahlverfahren lässt § 35 WO für die Wahlberechtigten, die am Tag der Wahlversammlung verhindert sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe zu. Die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ist zwar keine Briefwahl im engeren Sinne, über den Verweis in § 35 Abs. 1 S. 3 WO gelten aber die §§ 24, 25 WO entsprechend. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe der Wahlvorstand eine Frist für die nachträgliche Stimmabgabe festzusetzen hat, die in der Regel erst nach Schließung der Wahllokale endet.

Wenn eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe gemäß § 35 WO beantragt wurde, nimmt der Wahlvorstand unmittelbar nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist in einer öffentlichen Sitzung die Auszählung der Stimmen vor. Hierfür öffnet er die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, vermerkt er die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die bis dahin versiegelte Wahlurne. Nachdem alle ordnungsgemäß nachträglich abgegebenen Stimmzettel in die Wahlurne gelegt worden sind, nimmt der Wahlvorstand im Anschluss die Auszählung der Stimmen vor.

Video-Empfehlung des Monats
Wahlumschlag bei der Betriebsratswahl: Braucht man ihn noch?

Der Wahlumschlag ist seit der neuen Wahlordnung überflüssig – oder doch nicht? Unsere Rechtsanwälte Arne Schrein und Niklas Pastille erklären, in welchen Fällen der Wahlumschlag bei der Betriebsratswahl weiterhin zum Einsatz kommt und geben Tipps, worauf geachtet werden muss.

Aktuelles von den Arbeitsgerichten
Die Fristen für die Wahlanfechtung

VG Mainz, Beschluss vom 11.01.2022, Az. 5 K 526/21.MZ

Leitsatz: Werden die Fristen bei der Anfechtung einer Wahl nicht beachtet, ist die Anfechtung nicht mehr möglich.

Der Fall: Dieser Fall spielte zwar anlässlich einer Personalratswahl, die hierzu ergangene Entscheidung kann entsprechend jedoch auf eine Betriebsratswahl übertragen werden. In einer Behörde war im Mai 2021 der Personalrat neu gewählt worden. Aus der Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ergab sich allerdings eine Differenz zwischen der Zahl der abgegebenen und der ausgezählten Stimmen. Daraufhin zog im Juli 2021 eine in der Behörde vertretene Gewerkschaft vor das Verwaltungsgericht und stellte einen Antrag auf Feststellung, dass das Ergebnis der Personalratswahl in rechnerischer Hinsicht fehlerhaft ermittelt und deshalb zu berichtigen sei.

Die Entscheidung des Gerichts: Das Gericht gab dem Antrag der Gewerkschaft nicht statt. Denn nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundeslands galt eine Anfechtungsfrist von zwölf Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Diese Frist war längst abgelaufen. Das Gebot der Rechtssicherheit erfordert es, dass das Ergebnis der Wahl nach Ablauf der Fristen nicht mehr infrage gestellt werden kann. Etwas anderes gilt nur im Falle der Wahlnichtigkeit, also bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die Grundsätze der Wahl.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: Wenn bei der Wahl einmal etwas schief gegangen ist, gilt es die zweiwöchige Anfechtungsfrist nach § 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG zu beachten, innerhalb der gegebenenfalls das Arbeitsgericht angerufen werden muss. Nach Ablauf dieser Frist kann nur noch die Nichtigkeit der Wahl geltend gemacht werden, die allerdings nur sehr selten vorliegt. Das sind Fälle, in denen es extreme Verstöße gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl gibt. Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu, dass die Wahl „den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen“ muss (BAG, Beschluss vom 23.07.2014, Az. 7 ABR 23/12).

Podcast-Empfehlung des Monats
Der Tag der Tage: Die Wahl steht an!

Nach endlos langer Vorbereitung ist es endlich soweit: der Wahltag der Betriebsratswahl steht vor der Tür! Doch was muss nochmal alles beachtet werden? Carolin Wiesbauer und Sandra Becker gehen den großen Tag Schritt für Schritt durch.

Unser Service für Sie
Kostenlose Wahlhilfen

Wahlposter
Gestalten Sie Ihr personalisiertes Wahlposter zum selbst Ausdrucken und gewinnen Sie so Kandidaten und Wähler.
 
Wahlurne
Nutzen Sie unsere einfache, kostenlose und höchst effiziente Lösung für die sichere Aufbewahrung aller Stimmzettel am Wahltag.

Unsere Empfehlung
Seminare zur BR-Wahl

LIVE WEBINAR

Webinar: Die 8 wichtigsten Schritte zu Beginn Ihrer Amtszeit
So gelingt der perfekte Start im Betriebsrat

GRUNDLAGEN

Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

Die W.A.F. ist für Sie da!
Montag – Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr
© W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG