Der BR-Wahl Newsletter der W.A.F. zu den wichtigsten Themen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat und im Wahlvorstand,

für die fehlerfreie und rechtssichere Durchführung der Betriebsratswahl müssen einige organisatorische Vorbereitungen getroffen werden. Damit Sie als Wahlvorstand im Blick behalten, an was Sie dabei alles denken müssen, stehen in dieser Ausgabe die vorbereitenden Maßnahmen zur Wahl, die Briefwahl und die Überprüfung der Wählerliste im Fokus.

Sofern bei den Video-Schritten Abweichungen oder Besonderheiten für das vereinfachte Wahlverfahren bestehen, finden Sie Details hierzu in diesem Newsletter.

In unserer Rubrik „Aktuelles von den Arbeitsgerichten“ erfahren Sie dieses Mal, was passieren kann, wenn Sie formale Anforderungen des jeweiligen Wahlverfahrens bei der Betriebsratswahl außer Acht lassen.

Wichtig für Sie: Mit der Novellierung der Wahlordnung wurden die Wahlumschläge bei der Präsenzwahl abgeschafft. Die Stimmabgabe erfolgt jetzt durch Abgabe gefalteter Stimmzettel (§ 11 Abs. 1 S. 2 WO). Und: Die Wählerliste kann jetzt noch am Wahltag bis zum Abschluss der Stimmabgabe berichtigt und ergänzt werden (§ 4 Abs. 3 S. 2 WO).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei Ihren nächsten Schritten!

Herzliche Grüße
Ihre W.A.F.

PS: Sie haben die vorherigen Ausgaben unseres Wahl-Newsletters verpasst? Kein Problem! Hier können Sie sich die Newsletter nochmals ansehen.

Inhalt

In 26 Schritten zum Betriebsrat

  • Schritt 13: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen
  • Schritt 14: Briefwahl
  • Schritt 15: Überprüfung der Wählerliste

Aktuelles von den Arbeitsgerichten

  • Wahlanfechtung wegen fehlerhafter Gestaltung der Stimmzettel

Podcast-Empfehlung des Monats

  • Betriebsratswahl - Praxistipps zur Vorbereitung und Briefwahl

Unser Service für Sie

  • Kostenlose Wahlhilfen

Seminar-Empfehlungen

In 26 Schritten zum Betriebsrat

Schritt 13
Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

Der Wahlvorstand muss dafür sorgen, dass Wahllokale, Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel vorhanden sind. Der Wahlraum muss so gestaltet sein, dass eine geheime, demokratische Wahl möglich ist. Wenn Sie zu Ihrer Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und der Stimmenzählung zusätzliche Wahlhelfer benötigen, müssen Sie diese durch Beschluss bestellen (§ 1 Abs. 2 WO).

Zum Video  ➜

Schritt 14
Briefwahl

Aufgrund der deutlich zugenommenen Beschäftigung im Home-Office dürften die Briefwähler den größten Anteil der Wahlberechtigten ausmachen. Egal ob Briefwahl auf Beschluss des Wahlvorstands (§ 24 Abs. 2 WO) oder Briefwahl auf Antrag (§ 24 Abs. 1 WO) – die entsprechenden Wahlberechtigten erhalten von Ihnen die Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie jetzt vorbereiten.

Zum Video  ➜

Schritt 15
Überprüfung der Wählerliste

Spätestens am Tag vor der Wahl müssen Sie über alle Einsprüche gegen die Wählerliste entschieden haben und der Arbeitnehmer, der den Einspruch eingelegt hat, Ihre Entscheidung schriftlich in den Händen halten (§ 4 Abs. 2 S. 5 WO). Die Wählerliste kann noch am Wahltag, bis zum Abschluss der Stimmabgabe, berichtigt und/oder ergänzt werden (§ 4 Abs. 3 S. 2).

Zum Video  ➜

Wichtige Infos
Vereinfachtes Wahlverfahren

Organisatorische Rahmenbedingungen der Wahl: Im vereinfachten Wahlverfahren sind die Bewerberinnen oder Bewerber auf den Stimmzetteln in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen (§ 36 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 1 S. 2 WO).

Nachträgliche schriftliche Stimmabgabe: Im vereinfachten Wahlverfahren lässt § 35 WO für die Wahlberechtigten, die am Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats verhindert sind, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine nachträgliche schriftliche Stimmabgabe zu. Die nachträgliche schriftliche Stimmabgabe ist zwar keine Briefwahl im engeren Sinne, über den Verweis in § 35 Abs. 1 S. 3 WO gelten die §§ 24, 25 WO aber entsprechend. Wesentlicher Unterschied ist, dass bei der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe der Wahlvorstand eine Frist für die nachträgliche Stimmabgabe festzusetzen hat, die in der Regel erst nach Schließung der Wahllokale endet, während bei der Briefwahl der reguläre Abschluss der Stimmabgabe maßgebend ist (vgl. § 26 Abs. 1 WO).

Überprüfung der Wählerliste: Gemäß §§ 36 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 30 Abs. 2 WO gilt im vereinfachten Wahlverfahren § 4 Abs. 3 WO entsprechend, das heißt auch hier kann die Wählerliste neuerdings noch am Wahltag bis zum Abschluss der Stimmabgabe berichtigt und/oder ergänzt werden.

Video-Empfehlung des Monats
BR-Wahl: Verpflichtende Briefwahl durch die Pandemie. Geht das?

Dürfen nun wegen der Pandemie nur noch Briefwahlen an der kommenden Betriebsratswahl 2022 durchgeführt werden?
Unsere Volljuristin Carolin Wiesbauer erklärt wie Sie vorgehen müssen.

Aktuelles von den Arbeitsgerichten
Wahlanfechtung wegen fehlerhafter Gestaltung der Stimmzettel

BAG, Beschluss vom 16.09.2020, Az. 7 ABR 30/19

Leitsatz: Eine Betriebsratswahl muss auch formal alle Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein. Hierzu gehört die ordnungsgemäße Gestaltung der Stimmzettel. Im normalen Wahlverfahren dürfen bei mehreren Vorschlagslisten auf dem Stimmzettel nur die ersten beiden Bewerber jeder Liste, jeweils mit Familiennamen, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb stehen. Ein Verstoß dagegen macht die Wahl anfechtbar.

Der Fall: Die Beteiligten des vorliegenden Falls stritten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand hatte drei Vorschlagslisten zur Wahl zugelassen. Auf den Listen 1 und 2 kandidierten jeweils 35 Bewerber, auf der Liste 3 nur 26 Bewerber. Auf den Stimmzetteln waren sämtliche Bewerber der Listen mit Familiennamen, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb aufgeführt.

Die Entscheidung des Gerichts: Wie schon die Vorinstanz entschied auch das BAG, dass die Betriebsratswahl ungültig ist. Bei der Betriebsratswahl sind nach § 11 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 WO auf den Stimmzetteln die Vorschlagslisten nach der Reihenfolge der Ordnungsnummern sowie unter Angabe der beiden an erster Stelle benannten Bewerber mit Familiennamen, Vorname und Art der Beschäftigung im Betrieb untereinander aufzuführen. Das BAG führte aus, dass die Vorschrift nicht eine Mindestanzahl der in den Stimmzetteln anzugebenden Bewerber jeder Vorschlagsliste festlege, sondern verbindlich bestimme, dass zwei, und zwar die beiden an erster Stelle benannten Bewerber jeder Vorschlagsliste, in den Stimmzetteln aufzuführen sind. § 11 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 WO sei eine wesentliche Wahlvorschrift. Verstößt der Wahlvorstand hiergegen, indem er sämtliche Wahlbewerber der jeweiligen Vorschlagsliste auf den Stimmzetteln aufführt, kann dies unter den Voraussetzungen des § 19 BetrVG zur Anfechtung berechtigen. Denn durch den Verstoß gegen diese Vorschrift konnte das Wahlergebnis im vorliegenden Fall beeinflusst werden. Es sei insbesondere nicht auszuschließen, dass die Wahlberechtigten dahingehend beeinflusst wurden, ihre Stimme zu Gunsten der Liste mit den meisten Bewerbern abzugeben.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: Die Entscheidung des BAG zeigt unmissverständlich, dass auch formale Anforderungen im Wahlverfahren ernst zu nehmen sind. Ein Verstoß dagegen macht die Wahl anfechtbar. Und liegt ein solcher vor, lässt er sich nur selten wieder aus der Welt schaffen. Es kommt nämlich nur darauf an nachzuweisen, dass ein anderes Wahlergebnis nicht völlig auszuschließen ist.

Podcast-Empfehlung des Monats
Betriebsratswahl - Praxistipps zur Vorbereitung und Briefwahl

Unsere Fachreferenten Sandra Becker und Arne Schrein geben hilfreiche Tipps zur Vorbereitung der Wahl im normalen Wahlverfahren. Außerdem lernt ihr einiges zur Briefwahl und erfahrt, worauf ihr bei der abschließenden Überprüfung der Wählerliste achten müsst.

Unser Service für Sie
Kostenlose Wahlhilfen

W.A.F. Wahlurne
Nutzen Sie unsere einfache, kostenlose und höchst effiziente Lösung für die sichere Aufbewahrung aller Stimmzettel am Wahltag.
 
BR-Forum
Profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch unter Kollegen und erhalten Sie schnell Hilfe, wenn Sie selbst nicht mehr weiter kommen.

Unsere Empfehlung
Seminare zur BR-Wahl

TAGESSEMINAR

Praxis-Workshop zur BR-Wahl 2022
Bereits erworbene Kenntnisse zur Betriebsratswahl gezielt vertiefen

GRUNDLAGEN

Betriebsverfassungsrecht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

© W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG