Der BR-Wahl Newsletter der W.A.F. zu den wichtigsten Themen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat und im Wahlvorstand,

während in der letzten Ausgabe das Wahlausschreiben und die Wählerliste im Fokus standen, dreht sich in dieser Ausgabe alles rund um die Wahlvorschläge: Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden? Wie ist mit den eingereichten Wahlvorschlägen zu verfahren? Was ist, wenn überhaupt keine Wahlvorschläge eingereicht werden? Und wie sind die Wahlvorschläge schließlich bekannt zu geben?

Sofern bei den Video-Schritten Abweichungen oder Besonderheiten für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren bestehen, finden Sie Details hierzu bei den wichtigen Infos zum vereinfachten Wahlverfahren.

In unserer Rubrik „Aktuelles von den Arbeitsgerichten“ erfahren Sie dieses Mal, wie das Bundesarbeitsgericht erst neulich zu einem Wahlvorschlag entschieden hat, der erst kurz vor Fristende im Briefkasten der Betriebsadresse des Wahlvorstands eingelegt wurde.

Wichtig für Sie: Nutzen Sie auch unsere Formulare und Checklisten für die BR-Wahl, wie zum Beispiel das dort verfügbare Muster zur Bekanntmachung eingereichter Wahlvorschlagslisten – so vermeiden Sie Fehler und sparen wertvolle Zeit bei Ihren Wahlvorbereitungen!

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei Ihren nächsten Schritten!

Herzliche Grüße

Ihre W.A.F.

PS: Sie haben die vorherigen Ausgaben unseres Wahl-Newsletters verpasst? Kein Problem! Hier können Sie sich die Newsletter nochmals ansehen.

Inhalt

In 26 Schritten zum Betriebsrat

  • Schritt 7: Einreichung von Wahlvorschlägen
  • Schritt 8: Prüfung von Wahlvorschlägen
  • Schritt 9: Mitteilung an Listenvertreter zur Gültigkeit der Wahlvorschläge
  • Schritt 10: Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge
  • Schritt 11: Einladung der Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern
  • Schritt 12: Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Aktuelles von den Arbeitsgerichten

  • Wahlvorschläge für eine BR-Wahl können bis 24 Uhr abgegeben werden

Podcast-Empfehlung des Monats

  • Betriebsratswahl Teil 3 - Wahlvorschläge

Unser Service für Sie

  • Kostenlose Wahlhilfen

Webinar-Empfehlungen

In 26 Schritten zum Betriebsrat

Schritt 7
Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge müssen im normalen Wahlverfahren spätestens 2 Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens eingereicht worden sein (§ 6 Abs. 1 S. 2 WO). Bei verspätet eingegangenen Wahlvorschlägen muss ein Protokoll angefertigt werden.

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Schritt 8
Prüfung von Wahlvorschlägen

Bei allen eingegangenen Wahlvorschlägen muss unverzüglich, möglichst innerhalb von zwei Arbeitstagen, geprüft werden, ob sie gültig sind. Denn: Nur gültige Wahlvorschläge dürfen an der Betriebsratswahl teilnehmen (§§ 6, 7 WO).

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Schritt 9
Mitteilung an Listenvertreter zur Gültigkeit der Wahlvorschläge

Wenn eine Wahlvorschlagsliste für ungültig erklärt (§ 8 Abs. 1 WO) oder beanstandet (§ 8 Abs. 2 WO) wird, muss der Listenvertreter über den entsprechenden Beschluss des Wahlvorstands sofort schriftlich informiert und Gründe dafür angegeben werden. Sollte innerhalb der 2-Wochen-Frist noch Zeit sein, kann eine neue Liste eingereicht werden.

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Schritt 10
Nachfrist zur Einreichung gültiger Wahlvorschläge

Falls bis zu der im Wahlausschreiben festgesetzten Frist entweder überhaupt keine Vorschlagslisten eingereicht worden sind oder die Zahl der Kandidaten auf den eingereichten Listen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliederzahl des Betriebsrats zu erreichen, muss der Wahlvorstand nach entsprechendem Beschluss eine Nachfrist von einer Woche setzen (§ 9 WO).

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Schritt 11
Einladung der Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern

Falls der Wahlvorstand mehrere gültige Wahlvorschlagslisten erhalten hat, muss ausgelost werden, in welcher Reihenfolge die Listen auf dem Aushang bzw. auf dem Stimmzettel aufgeführt werden. Zu der Auslosung müssen die Listenvertreter eingeladen werden (§ 10 Abs. 1 WO).

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Schritt 12
Bekanntmachung der Wahlvorschläge

Alle eingereichten und gültigen Wahlvorschläge müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise wie auch das Wahlausschreiben bekannt gemacht werden (§ 10 Abs. 2 WO).

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Wichtige Infos
Vereinfachtes Wahlverfahren

Zum Wahlverfahren: Im vereinfachten Wahlverfahren werden nicht Listen vorgeschlagen und gewählt, sondern einzelne Bewerber (sog. Personenwahl). Es können aber dennoch auch im vereinfachten Wahlverfahren mehrere Bewerber auf demselben Formular vorgeschlagen werden (vgl. § 36 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 WO). Die Bewerber können sich also ihre Stützunterschriften teilen, treten dann aber zur Wahl wieder als einzelne Kandidaten gegeneinander an.

Zur Einreichung von Wahlvorschlägen: Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren können die Wahlvorschläge bis eine Woche vor dem Wahltag eingereicht werden (§ 14a Abs. 3 Satz 2 BetrVG).

Zur Doppelkandidatur: Anders als bei der Listenwahlwahl ist es bei der Personenwahl im vereinfachten Verfahren unproblematisch, wenn ein Bewerber mehrfach vorgeschlagen wird.

Zum Fehlen eines Wahlvorschlags: Sofern im vereinfachten Wahlverfahren kein Wahlvorschlag zur Wahl des Betriebsrats gemacht worden ist, hat der Wahlvorstand bekannt zu machen, dass die Wahl nicht stattfindet (§ 36 Abs. 6 WO). Die Wahl ist nach entsprechendem Beschluss abzubrechen. Die Möglichkeit einer Nachfristsetzung besteht hier nicht.

Zur Bekanntmachung der Wahlvorschläge: Im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Wahlvorschläge nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist zur Einreichung der Wahlvorschläge, also ca. 1 Woche vor dem Wahltag, bis zum Abschluss der Stimmabgabe bekannt zu machen (§ 36 Abs. 5 Satz 3 WO).

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Webinar: Betriebsratswahl 2022 - Vereinfachtes Wahlverfahren
In Betrieben bis 100 Mitarbeiter unkompliziert wählen

Aktuelles von den Arbeitsgerichten
Wahlvorschläge für eine BR-Wahl können bis 24 Uhr abgegeben werden

BAG, Beschluss vom 28.04.2021, Az. 7 ABR 10/20

Leitsatz: Hat ein Wahlvorstand für eine Betriebsratswahl im Wahlausschreiben keine Uhrzeit genannt, bis zu der am Ende der Einreichungsfrist die Vorschlagslisten eingehen müssen, ist ein wirksamer Zugang der Vorschläge am letzten Tag bis Mitternacht möglich.

Der Fall: Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl eines IT-Dienstleistungsunternehmens. Der Wahlvorstand hatte festgelegt, dass Wahlvorschläge innerhalb der 2-wöchigen Einreichungsfrist bis zum 18.07.2018 bei ihm eingereicht werden konnten. Am letzten Tag der Einreichungsfrist gegen 21 Uhr wollten zwei Wahlberechtigte beim Wahlvorstand die Vorschlagsliste mit dem Kennwort »Für dich & P« einreichen, konnten aber an der Adresse des Wahlvorstands niemanden antreffen. Insofern warfen sie die Vorschlagsliste in den Briefkasten des Wahlvorstands. Der Wahlvorstand nahm die Liste erst am 19.07.2021, sprich einen Tag nach dem Einwerfen in den Briefkasten, zur Kenntnis und berücksichtigte sie insofern nicht. Folglich nahm die Vorschlagsliste mit dem Kennwort »Für dich & P« nicht an der Betriebsratswahl teil.

Die Entscheidung des Gerichts: Das BAG hat den Beschluss des LAG München aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Das LAG München solle klären, wann die Vorschlagsliste in den Briefkasten eingeworfen worden sei. Nach Ansicht des BAG müssen nämlich alle bis 24 Uhr vorgelegten Listen zur Wahl zugelassen werden. Das BAG begründet seine Auffassung damit, dass man davon ausgehen dürfe, dass wenn vom Wahlvorstand keine Uhrzeit für die Einreichung von Wahlvorschlägen, sondern nur ein Tag festgelegt werde, seitens des Wahlvorstands Vorkehrungen getroffen wurden, die eine Einreichung von Wahlvorschlägen bis 24 Uhr ermöglichen. Etwa, dass der Wahlvorstand freiwillig entsprechende Vorkehrungen trifft, indem er sich bis 24 Uhr im Betrieb aufhält oder den Briefkasten um Mitternacht noch einmal leert. Unterlässt er dies, gelte der rechtzeitige Zugang als bewirkt. Insofern durfte man im vorliegenden Fall davon ausgehen, dass der Wahlvorstand auch am Abend noch von einem in den Briefkasten eingeworfenen Wahlvorschlag Kenntnis nehmen würde.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: Der Wahlvorstand sollte unbedingt von der Möglichkeit in § 41 Abs. 2 WO Gebrauch machen und für den letzten Tag einer Frist eine Uhrzeit festzulegen, bis wann ihm Erklärungen zugehen müssen. Sollten Sie dies vergessen haben, müssen Sie in jedem Fall sicherstellen, dass der Briefkasten unter der vom Wahlvorstand angegebenen Adresse um 24 Uhr auch geleert und die Leerung dokumentiert wird. So kann in Zweifelsfällen im Nachhinein problemlos überprüft werden, ob ein außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit eingeworfener Wahlvorschlag rechtzeitig eingegangen ist oder nicht.

Podcast-Empfehlung des Monats
Betriebsratswahl Teil 3 - Wahlvorschläge

Bei den Wahlvorschlägen hat der Wahlvorstand einiges zu beachten. Unter anderem ist hier wichtig, wie der Wahlvorschlag auszusehen hat und welche Formalien eingehalten werden müssen, damit der Wahlvorschlag als gültig anerkannt wird. Was man dabei genau beachten muss, erklären Ihnen unsere Fachreferentinnen Franziska Hurtado und Sandra Becker in diesem Podcast.

Unser Service für Sie
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Formulare und Checklisten
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Praxis-Workshop zur BR-Wahl 2022
Bereits erworbene Kenntnisse zur Betriebsratswahl gezielt vertiefen

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