Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat und im Wahlvorstand, | die Vorbereitungen für die Betriebsratswahl 2022 sind in den meisten Betrieben bereits in vollem Gange. Während wir in den bisherigen Newslettern auf die Kandidatur zum Betriebsrat eingegangen sind, dreht sich in dieser Ausgabe alles um den Wahlvorstand: Wie wird er bestellt, was passiert in der ersten Sitzung und was sind seine Aufgaben? Um frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Betriebsratswahl zu stellen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und den Überblick zu behalten. Damit Ihnen dies gelingt, erfahren Sie in dieser und allen kommenden Newsletter-Ausgaben anhand 26 leicht verständlicher Videos, wie die Wahl zum Betriebsrat im normalen Wahlverfahren Schritt für Schritt fehlerfrei durchgeführt wird! Sofern sich für das vereinfachte Wahlverfahren Abweichungen oder Besonderheiten ergeben, finden Sie Details hierzu bei den wichtigen Infos zum vereinfachten Wahlverfahren. Darüber hinaus informieren wir Sie in unserer Rubrik „Aktuelles von den Arbeitsgerichten“ über wichtige Gerichtsentscheidungen, die Sie als Wahlvorstand kennen sollten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg bei den ersten Schritten! Herzliche Grüße Ihre W.A.F. P.S. Sie haben die ersten beiden Ausgaben unseres Wahl-Newsletters verpasst? Kein Problem! Hier können Sie sich die Newsletter nochmals ansehen. |
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In 26 Schritten zum Betriebsrat - Schritt 1: Bestellung des Wahlvorstands
- Schritt 2: Erste Sitzung des Wahlvorstands
- Schritt 3: Aufgaben des Wahlvorstands
Aktuelles von den Arbeitsgerichten - Durch Aufruf zur Betriebsratswahl zum Kündigungsschutz
Podcast-Empfehlung des Monats - Betriebsratswahl Teil 1 - Der Wahlvorstand
Unser Service für Sie Webinar-Empfehlungen |
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In 26 Schritten zum Betriebsrat | |
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Schritt 1 | Bestellung des Wahlvorstands | Um einen Betriebsrat wählen zu können, brauchen Sie zunächst einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand ist ein Gremium, das sich um die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Betriebsratswahl kümmert sowie den Wahlvorgang leitet und überwacht. Der Wahlvorstand wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Betriebsrat eingesetzt. Das heißt, der amtierende Betriebsrat ist verpflichtet, spätestens 10 (besser 14) Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen (§§ 16, 21 BetrVG). | |
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Schritt 2 | Erste Sitzung des Wahlvorstands | Ist der Wahlvorstand ordnungsgemäß bestellt, muss der Vorsitzende als erste Amtshandlung die übrigen Mitglieder des Wahlvorstands unverzüglich zur ersten Sitzung einladen. In dieser ersten Sitzung muss der Wahlvorstand bereits einen verbindlichen Termin für die Betriebsratswahl festlegen und einen Arbeitsplan aufstellen. | |
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Schritt 3 | Aufgaben des Wahlvorstands | Bevor der Wahlvorstand die Betriebsratswahl durch den Erlass des Wahlausschreibens einleiten kann, gibt es noch einige Aufgaben zu erledigen. So ist die Wählerliste zu erstellen, die nicht deutsch sprechenden Arbeitnehmer sind über die Betriebsratswahl zu informieren, die Anzahl der zu wählenden BR-Mitglieder ist festzustellen und die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit sind zu berechnen. | |
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Wichtige Infos | Vereinfachtes Wahlverfahren |
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Im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren ist der amtierende Betriebsrat verpflichtet, spätestens 4 (besser 6) Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen (§§ 17a Nr. 1 iVm 16 Abs. 1 BetrVG). Nach seiner Bestellung hat der Wahlvorstand die Wahl des Betriebsrats unverzüglich einzuleiten. Die Wahl des Betriebsrats findet auf einer Wahlversammlung statt (§ 36 Abs. 1 Satz 2 WO, § 14a Abs. 3 BetrVG). Der Wahlvorstand besteht im vereinfachten Wahlverfahren zwingend aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern (§§ 17a Nr. 2 iVm 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Nach § 36 Abs. 1 S. 3 WO gilt im vereinfachten Wahlverfahren § 1 WO (Wahlvorstand) entsprechend. |
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Webinar: Betriebsratswahl 2022 - Vereinfachtes Wahlverfahren | In Betrieben bis 100 Mitarbeiter unkompliziert wählen |
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Aktuelles von den Arbeitsgerichten | Durch Aufruf zur BR-Wahl zum Kündigungsschutz |
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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.09.2021, Az. 41 Ca 3718/21 Leitsatz: Die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebswahl einlädt, ist unwirksam. Der Fall: Nach § 15 Abs. 3a KSchG ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der zu einer Betriebswahl einlädt oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragt, unwirksam. Genau das hatte der Fahrradkurier dieses Falls gemacht. Dem Arbeitnehmer wurde eine Kündigung erst zugestellt, nachdem dieser durch einen Aushang zu einer Betriebsratswahl eingeladen hatte. Deshalb klagte er gegen die Kündigung. Die Entscheidung des Gerichts: Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt. Die Arbeitgeberin hatte vorgetragen, dass der Arbeitnehmer den vorherigen Zugang der Kündigung treuwidrig durch falsche Angaben vereitelt hätte. Dem Argument kamen die Richter jedoch nicht nach. Und auch der Vorwurf der Arbeitgeberin, der Fahrradkurier habe seine Arbeit beharrlich verweigert, ließen sie nicht gelten. Denn der Arbeitnehmer hatte darauf verwiesen, dass es eine konkrete Arbeitsaufforderung, der er nicht nachgekommen sei, gar nicht gegeben habe. Das bedeutet die Entscheidung für Sie: Möchten Arbeitnehmer einen Betriebsrat gründen, haben schon viele Arbeitgeber mit einer Kündigung reagiert. Doch Vorsicht: Schnell macht sich der Arbeitgeber mit einer solchen Vorgehensweise strafbar! |
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Podcast-Empfehlung des Monats | Betriebsratswahl Teil 1 - Der Wahlvorstand | In dieser Folge geht es um die ersten Schritte zu einer erfolgreichen Betriebsratswahl. Sie erfahren alles über die Bestellung des Wahlvorstands, die Berechnung der Amtszeit, die erste Sitzung des Wahlvorstands und dessen Aufgaben. | |
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Unser Service für Sie | Kostenlose Wahlhilfen |
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| Wissen rund um die BR-Wahl | Hier finden Sie alles, was Sie vor, während und nach der Betriebsratswahl 2022 wissen müssen. | |
| Alle Wahlhilfen im Überblick | Wir unterstützen Sie mit praktischen Wahlhilfen bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl. | |
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Unsere Empfehlung | Seminare zur BR-Wahl |
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Betriebsratswahl 2022: Normales Wahlverfahren | In Betrieben ab 101 Mitarbeitern professionell und fehlerfrei wählen |
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Betriebsratswahl 2022: Vereinfachtes Wahlverfahren | In Betrieben bis 100 Mitarbeiter unkompliziert wählen |
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Die W.A.F. ist für Sie da! | Montag – Donnerstag: 8:00 – 18:00 Uhr Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr | | |
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© W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG |
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