Von der Bekanntmachung der Wahlergebnisse bis zur Anfechtungsfrist  
 
W.A.F. - BR-Wahl Newsletter 2018
 
 
In 26 Schritten zum Betriebsrat  
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  Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Wahlvorstand,


ist die Betriebsratswahl in Ihrem Unternehmen noch in vollem Gange oder haben Sie bereits gewählt? Auch gegen Ende gibt es noch einige wichtige Fristen und Regeln einzuhalten, um die Wahl erfolgreich abschließen zu können.

Nachdem sich im vorigen Newsletter alles rund um die letzten wahlvorbereitenden Maßnahmen gedreht hat, geht es im heutigen Newsletter darum, was Sie nach der Wahl beachten müssen. In diesen letzten Schritten informieren wir Sie unter anderem über die Bekanntmachung der Wahlergebnisse, die konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats und den Ablauf der Anfechtungsfrist.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und einen guten Abschluss Ihrer Betriebsratswahl!

Herzliche Grüße
Ihr W.A.F. Team
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt
 
 
  Schritt 21
Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten
Schritt 22
Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder
Schritt 23
Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung
Schritt 24
Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats
Schritt 25
Ablauf der Anfechtungsfrist
Schritt 26
Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge

Podcast-Folge
Nach der Wahl

Seminarempfehlung für neu gewählte Betriebsräte
Betriebsverfassungsrecht Teil I
 
 
 
 
 
 
  Schritt 21  
 
  Schritt 21  
 
  Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten  
 
  Nach der Auszählung der Stimmen benachrichtigt der Wahlvorstand die Gewählten. Diese können nach dem Zugang der Benachrichtigung innerhalb von drei Arbeitstagen erklären, dass sie die Wahl ablehnen.
 
 
 
 
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22. Schritt
 
Schritt 22
 
Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder
 
Stehen die Namen der neu gewählten Betriebsratsmitglieder endgültig fest, muss der Wahlvorstand diese zeitnah öffentlich bekannt geben. Der Aushang muss dabei für den Zeitraum von zwei Wochen an derselben Stelle angebracht werden, wie auch das Wahlausschreiben. Darüber hinaus müssen sowohl der Arbeitgeber als auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft eine Kopie der Wahlniederschrift erhalten.
 
 
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23. Schritt
 
Schritt 23
 
Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung
 
Der Wahlvorstand muss die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats vor dem Ablauf von einer Woche nach dem Wahltag zur konstituierenden Sitzung einladen. Hat ein Wahlbewerber die Wahl nicht angenommen, muss das nachgerückte Ersatzmitglied geladen werden. Hierbei muss auch stets das Geschlecht in der Minderheit berücksichtig werden.
 
 
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24. Schritt
 
Schritt 24
 
Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats
 
Die konstituierende Betriebsratssitzung dient der Wahl des Betriebsrats-vorsitzenden und seines Stellvertreters. Hierfür wählt der Betriebsrat aus seiner Mitte einen Wahlleiter. Ist dieser gewählt, übernimmt er die weitere Leitung der Sitzung. Sind der BRV und sein Stellvertreter gewählt, ist der neue Betriebsrat konstituiert und voll handlungsfähig.
 
 
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25. Schritt
 
Schritt 25
 
Ablauf der Anfechtungsfrist
 
Die Betriebsratswahl kann vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitsgericht angefochten werden. Die Wahl anfechten dürften mindestens drei Wahlberechtigte, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft.
 
 
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  Schritt 26  
 
  Schritt 26  
 
  Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge  
 
  Briefwahlumschläge, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden mit einem Eingangsstempel versehen und aufbewahrt. Sie dürfen jedoch nicht geöffnet werden! Der Wahlvorstand übergibt sie schließlich dem Betriebsrat, der sie, sofern die Wahl nicht angefochten wird, spätestens einen Monat nach der Wahl vernichten muss.
 
 
 
 
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Betriebsrats-Arbeit leicht gemacht Folge #39
 
Podcast zur BR-Wahl
 
Nach der Wahl
 
Die Wahl ist endlich geschafft - Aber was passiert jetzt?
 
 
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Seminarempfehlung für neu gewählte Betriebsräte
 
Betriebsverfassungsrecht Teil I
 
 
 
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Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
 
 
 
 
 
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