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Schritt 19
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Wahlergebnis feststellen
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Wurde festgestellt, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen, muss ermittelt werden, wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten verteilt werden und welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten. Dabei muss stets auch das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden.
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Schritt 20
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Wahlniederschrift und Gewählte benachrichtigten
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Der Wahlvorstand muss, sobald das Wahlergebnis festgestellt wurde, die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats informieren und eine Wahlniederschrift erstellen. Diese muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und mindestens einem stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden. Anschließend wird sie zusammen mit den Wahlakten dem neu gewählten Betriebsrat in seiner konstituierenden Sitzung übergeben.
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