Von der Stimmabgabe bis zur Wahlniederschrift  
 
W.A.F. - Newsletter 2018
 
 
In 26 Schritten zum Betriebsrat  
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  Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen im Wahlvorstand,


im letzten Newsletter haben wir über die vorbereitenden Maßnahmen zur Wahl gesprochen.
Bestens vorbereitet kann die BR-Wahl jetzt eigentlich beginnen. Im Schritt 16 - 20 geben wir Ihnen Tipps zur Stimmabgabe, zum Öffnen der Wahlumschläge und zur Stimmauszählung sowie zur Feststellung des Wahlergebnisses und der Benachrichtigung der Gewählten.

In diesem Sinne - eine erfolgreiche Betriebsratswahl!

Ihr W.A.F. Team
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt
 
 
  Schritt 16
Die Stimmabgabe

Schritt 17
Öffnen der Briefwahlumschläge

Schritt 18
Öffentliche Stimmenauszählung

Schritt 19
Wahlergebnis feststellen

Schritt 20
Wahlniederschrift und Gewählte benachrichtigten

Podcast-Folge
Datenschutz bei der Betriebsratswahl – worauf der Wahlvorstand achten muss

Seminarempfehlung für neu gewählte Betriebsräte
Betriebsverfassungsrecht Teil I
 
 
 
 
 
 
  Schritt 16  
 
  Schritt 16  
 
  Die Stimmabgabe  
 
  Spätestens eine Woche vor dem Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats sollte nach § 3 Abs. 1 S. 3 WO der erste Tag der Stimmabgabe liegen. Geleitet und überwacht wird dieser vom Wahlvorstand. Dabei erhält jeder Wähler einen Stimmzettel und einen Wahlumschlag. Durch das Ankreuzen auf dem Stimmzettel ist die Wahl faktisch vollzogen.
 
 
 
 
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17. Schritt
 
Schritt 17
 
Öffnen der Briefwahlumschläge
 
Vor Öffnung der Wahlurne werden vom Wahlvorstand die bis dahin eingegangenen Briefwahlumschläge geöffnet und die darin befindlichen Wahlumschläge mit den Stimmzetteln in die Wahlurne gelegt, nachdem der/die an dem Briefwahlumschlag vermerkte Absender/-in in der Wählerliste vermerkt, die von dem/der Briefwähler/-in unterzeichnete Erklärung über die persönliche Kennzeichnung der Stimmzettel geprüft und zusammen mit dem Briefwahlumschlag zu den Wahlunterlagen genommen wurde.
 
 
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18. Schritt
 
Schritt 18
 
Öffentliche Stimmenauszählung
 
Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe muss die Auszählung der Stimmen durch den Wahlvorstand erfolgen. Sie beginnt jedoch erst, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist. Wurde in mehreren Wahllokalen gewählt, müssen alle Wahlurnen in ein Wahllokal gebracht werden.
 
 
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19. Schritt
 
Schritt 19
 
Wahlergebnis feststellen
 
Wurde festgestellt, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen, muss ermittelt werden, wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten verteilt werden und welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten. Dabei muss stets auch das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigt werden.
 
 
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20. Schritt
 
Schritt 20
 
Wahlniederschrift und Gewählte benachrichtigten
 
Der Wahlvorstand muss, sobald das Wahlergebnis festgestellt wurde, die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats informieren und eine Wahlniederschrift erstellen. Diese muss vom Vorsitzenden des Wahlvorstands und mindestens einem stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden. Anschließend wird sie zusammen mit den Wahlakten dem neu gewählten Betriebsrat in seiner konstituierenden Sitzung übergeben.
 
 
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Betriebsrats-Arbeit leicht gemacht Folge #39
 
Podcast zur BR-Wahl
 
Datenschutz bei der Betriebsratswahl
 
In dieser Folge lernen Sie,
worauf der Wahlvorstand zum Thema Datenschutz achten muss.
 
 
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Seminarempfehlung für neu gewählte Betriebsräte
 
Betriebsverfassungsrecht Teil I
 
 
 
Starter-Set
 
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  Betriebsverfassungsrecht Teil I
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte

Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
 
 
 
 
 
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