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Schritt 10
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Bekanntgabe, wenn kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde
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Für den Fall, dass bis zum Ende der im Wahlausschreiben festgesetzten Frist keine Vorschlaglisten eingereicht worden sind, bzw. die Zahl der Kandidaten auf den eingereichten Listen nicht ausreicht, um die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Betriebsratsmitgliedern zu erreichen, muss der Wahlvorstand eine Nachfrist von einer Woche setzen.
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Schritt 11
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Einladung an die Listenvertreter zur Auslosung der Listennummern
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Bei mehreren gültigen Wahlvorschlagslisten muss die Reihenfolge, in der die Listen auf dem Aushang bzw. dem Stimmzettel aufgeführt werden, ausgelost werden. Die Listenvertreter müssen drei bzw. vier Arbeitstage vor der Bekanntgabe der gültigen Wahlvorschläge vom Wahlvorstand zur Auslosung der Reihenfolge eingeladen werden.
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