Wahlvorstand: gründen, erste Sitzung, Aufgaben  
 
W.A.F. - Newsletter 2017
 
 
In 26 Schritten zum Betriebsrat  
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  Liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat, liebe Kolleginnen und Kollegen im Wahlvorstand,

die Betriebsratswahl 2018 steht vor der Tür und die Vorbereitung dafür ist in den meisten Betrieben bereits in vollem Gange.

Wollen Sie einen Betriebsrat gründen, muss im Vorfeld jedoch einiges geklärt werden. Welche Formalitäten müssen bei der Betriebsratswahl 2018 eingehalten werden? Wie gestaltet sich die Gründung eines Betriebsrats? Und welche Aufgaben hat der Wahlvorstand? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer, Wahlvorstände und zukünftige Betriebsratsmitglieder.

Damit Sie nicht den Überblick verlieren, informieren wir Sie in den nächsten Betriebsratswahl-Newslettern, wie die Wahl zum Betriebsrat in 26 Schritten durchgeführt wird. In unseren passend darauf zugeschnittenen Videos erklärt Ihnen unsere Fachexpertin, wie Sie als Wahlvorstand sicher einen Betriebsrat im normalen Wahlverfahren wählen.

Während wir im vergangenen Newsletter bereits auf die erfolgreiche Kandidaten-Gewinnung eingegangen sind und Entscheidungshilfen für die Kandidatur zum Betriebsrat zusammengestellt haben, dreht sich nun in den ersten drei Schritten alles um den Wahlvorstand. Dabei erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Gründung des Wahlvorstands, bekommen einen Überblick über seine Aufgaben und erfahren, welche Themen in seiner ersten Sitzung behandelt werden müssen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg mit den ersten Schritten!

Ihr W.A.F. Team
 
 
 
 
 
 
 
 
Inhalt
 
 
  Schritt 1
Der "alte" Betriebsrat muss den Wahlvorstand gründen

Schritt 2
Erste Sitzung des Wahlvorstands

Schritt 3
Aufgaben des Wahlvorstands

Podcast-Folge
Aufgaben eines Wahlvorstands bei einer Betriebsratswahl

Seminarempfehlung
Betriebsratswahl 2018 - Normales und vereinfachtes Wahlverfahren
 
 
 
 
 
 
  TOP-Thema: Betriebsratsmitglied werden  
 
  Schritt 1  
 
  Der "alte" Betriebsrat muss den Wahlvorstand gründen  
 
  Für die Wahl des neuen Betriebsrats muss der alte Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ende seiner Amtszeit den Wahlvorstand bestellen. Hierzu lädt der alte Betriebsrat zu einer Sitzung ein, um den Wahlvorstand zu ernennen und seine Zusammensetzung festzulegen. In der Regel besteht der Wahlvorstand dabei aus drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, wobei einer von ihnen zum Vorsitzenden ernannt wird. Anschließend muss der Arbeitgeber über die Bestellung des Wahlvorstands benachrichtigt werden.
 
 
 
 
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2. Schritt: Die erste Sitzung des Wahlvorstands
 
Schritt 2
 
Erste Sitzung des Wahlvorstands
 
Ist der Wahlvorstand ordnungsgemäß bestellt, muss der Vorsitzende die Mitglieder des Wahlvorstands zeitnah zu einer ersten Sitzung einladen. In dieser Sitzung muss der Wahlvorstand für sich einen Arbeitsplan aufstellen und einen verbindlichen Termin für die Betriebsratswahl festlegen.
 
 
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3. Schritt: Aufgaben des Wahlvorstands
 
Schritt 3
 
Aufgaben des Wahlvorstands
 
Der Wahlvorstand leitet die Betriebsratswahl und ist damit für die Durchführung des gesamten Wahlverfahrens von der Zusammenstellung des Wähler-verzeichnisses bis hin zur Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats zuständig. Ihm kommt dabei ein hohes Maß an Verantwortung zu, weshalb Arbeiten gut geplant werden sollten, sodass einer erfolgreichen Betriebsratswahl nichts im Weg steht.
 
 
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Betriebsrats-Arbeit leicht gemacht Folge #10
 
Neuste Podcast-Folge
 
Aufgaben eines Wahlvorstands bei einer Betriebsratswahl
 
Welche Aufgaben und Erwartungen haben Wahlvorstände bei einer Betriebsratswahl? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in dieser Podcast-Folge!
 
 
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  Die 6 fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste  
 
  30.11.2017 von 14 bis 15 Uhr
Notieren Sie sich diesen Termin am besten gleich im Kalender.
 
 
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Seminarempfehlungen für die
 
Betriebsratswahl 2018
 
 
 
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  Betriebsratswahl 2018 - Normales Wahlverfahren
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind, in Betrieben mit über 50 Arbeitnehmern. Von 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber auch das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Ohne Vereinbarung gilt das normale Wahlverfahren.
 
 
 
 
 
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  Betriebsratswahl 2018 - Vereinfachtes Wahlverfahren
Das Seminar wendet sich an Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben mit 5 bis 50 sowie mit 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern, für die das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde, und an Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der „vereinfachten“ Betriebsratswahl mitwirken.
 
 
 
 
 
Zu allen Terminen
 
 
 
 
 
 
 
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