Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat,

 

in diesem Newsletter behandeln wir die Schritte, die nach der eigentlichen Wahl erfolgen. Sie erfahren, was zu tun ist, nachdem die Wahlniederschrift angefertigt und die Gewählten benachrichtigt wurden.

 

Lesen Sie alles über die Annahme oder Ablehnung der Wahl, die Bekanntmachung des Wahlergebnisses, die Einladung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder zur ersten Sitzung sowie weitere nachbereitende Tätigkeiten.

 

Allen Wahlvorständen danken wir an dieser Stelle für Ihr Engagement und wünschen den neu gewählten Betriebsräten eine erfolgreiche Amtszeit!


Ihr W.A.F.- Team

 


P.S.: Selbstverständlich steht Ihnen unsere Wahlhotline 0800 2787333 nach wie vor bei Fragen zur Verfügung. Oder besuchen Sie unser

BR-Forum. Dort werden Ihre Fragen - sowohl zur Betriebsratswahl als auch zur BR-Arbeit - einfach und schnell beantwortet.

 

 

 

Inhalt

 

Schritte 21 bis 26

Schritt 21:

Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten

Schritt 22:

Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder

Schritt 23:

Einladung der neu gewählten BR-Mitglieder zur ersten Sitzung

Schritt 24:

Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

Schritt 25:

Ablauf der Anfechtungsfrist

Schritt 26:

Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge

   

Seminar für neu gewählte Betriebsräte

Betriebsverfassungsrecht Teil I - Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte

 

 

 

» Schritt 21: Annahme oder Ablehnung der Wahl durch die Gewählten

 

Termin! Die vom Wahlvorstand über ihre Wahl benachrichtigten Wahlbewerber können innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung (Muster-Formular 160a) erklären, dass sie die Wahl ablehnen.

 

Geht innerhalb dieser Frist keine Ablehnung bei Ihnen im Wahlvorstand ein, gilt die Wahl als angenommen (§ 17 Abs. 1 WO).

 

Lehnt eine gewählte Person die Wahl ab, tritt an ihre Stelle die nach § 17 Abs. 2 WO genannte Person.

 

 

 

» Schritt 22: Bekanntmachung der neu gewählten Betriebsratsmitglieder

 

Termin! Sobald die Namen der neu gewählten Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen (siehe Schritt 21), müssen diese sofort durch einen zweiwöchigen Aushang öffentlich bekannt gemacht werden (siehe Muster-Formular 160c). Diesen Aushang muss an denselben Stellen angebracht werden wie das Wahlausschreiben.

 

Dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften müssen Sie unverzüglich eine Kopie der Wahlniederschrift zuschicken (siehe Muster-Formular 160b).

 

Termin! Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen folgende Fristen:

  • Die Anfechtung der Betriebsratswahl ist innerhalb von zwei Wochen möglich (§ 19 BetrVG).
  • Ist der alte Betriebsrat nicht mehr im Amt, beginnt die neue Amtszeit erst jetzt.

 

 

» Schritt 23: Einladung der neu gewählten BR-Mitglieder zur ersten Sitzung

 

Termin! Innerhalb von einer Woche nach dem Wahltag muss der Wahlvorstand die Mitglieder des neu gewählten Betriebsrats zu der konstituierenden Sitzung einladen (§ 29 Abs.1 S.1 BetrVG). Nutzen Sie hierzu das Muster-Formular 160d.

 

Wenn ein Wahlbewerber die Wahl nicht angenommen hat, laden Sie das nachgerückte Ersatzmitglied ein (§ 25 Abs. 1 BetrVG). Berücksichtigen Sie hierbei das Geschlecht in der Minderheit (§ 25 Abs. 2 BetrVG, § 15 Abs. 2 BetrVG).

 

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können die gewählten Betriebsratsmitglieder selbst die Initiative ergreifen und sich über den Zeitpunkt der Sitzung verständigen.

 

 

 

» Schritt 24: Konstituierende Sitzung des neuen Betriebsrats

 

An der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats nimmt nur der Wahlvorstandsvorsitzende, nicht der gesamte Wahlvorstand teil.

 

Die konstituierende Sitzung läuft folgendermaßen ab (§ 29 Abs. 1. S. 2 BetrVG):

  • Der Vorsitzende des Wahlvorstands leitet zunächst die Sitzung. Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Wahlleiter für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters. Der Vorsitzende des Wahlvorstands kann nicht zum Wahlleiter gewählt werden, es sei denn, er ist gleichzeitig neues Betriebsratsmitglied.
  • Ist der Wahlleiter gewählt, übernimmt er die weitere Leitung der Sitzung. Der Vorsitzende des Wahlvorstands übergibt ihm die Wahlakten der Betriebsratswahl und verlässt den Sitzungsraum. Der Wahlleiter lässt den Betriebsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen.
  • Der neu gewählte Betriebsratsvorsitzende übernimmt dann die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung. In dem Moment, in dem der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter gewählt sind, ist der neue Betriebsrat konstituiert und voll handlungsfähig, es sei denn, die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats ist noch nicht abgelaufen.


Die vom Wahlvorstand übergebenen Wahlakten muss der neue Betriebsrat mindestens bis zum Ende seiner Amtszeit aufbewahren (§ 19 WO).

 

Hinweis: Haben Sie die Einberufung korrekt durchgeführt, ist aber nicht wenigstens die Hälfte der neu gewählten Betriebsratsmitglieder erschienen, müssen Sie als Wahlvorstand erneut zur konstituierenden Sitzung einladen.

 

 

 

» Schritt 25: Ablauf der Anfechtungsfrist

 

Termin! Die Betriebsratswahl kann nur innerhalb von zwei Wochen (§ 19 Abs. 2 S. 2 BetrVG) vom Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 18 WO) beim Arbeitsgericht angefochten werden. Anfechten dürfen mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber.

 

In extremen Ausnahmefällen ist eine Betriebsratswahl nichtig. Die gerichtliche Feststellung, dass eine Betriebsratswahl nichtig ist, hat anders als bei der erfolgreichen Anfechtung sogar rückwirkende Kraft. Ein Betriebsrat, dessen Wahl gerichtlich für nichtig erklärt wird, hat von Anfang an nicht bestanden.

 

 

» Schritt 26: Vernichtung der verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge

 

Die verspätet eingegangenen Briefwahlumschläge haben Sie im Wahlvorstand mit einem Eingangsstempel versehen und verschlossen zu den Wahlunterlagen genommen, die der Wahlvorstand dem Betriebsrat auf der konstituierenden Sitzung übergeben hat.

 

Ist die Betriebsratswahl nicht angefochten worden, muss der neue Betriebsrat diese Briefwahlumschläge einen Monat, nachdem Sie im Wahlvorstand das Wahlergebnis bekannt gegeben haben, verschlossen vernichten (§ 26 Abs. 2 WO).

 

 

» Seminar für neu gewählte Betriebsräte

 

Betriebsverfassungsrecht Teil I
Das Einsteigerseminar für alle Betriebsräte

   

Dieses wichtige Grundlagen-Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Besonders für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, aber auch für Schwerbehindertenvertreter und Ersatzmitglieder, ist dieses Seminar empfehlenswert. Sie erhalten einen Überblick über Ihre Aufgaben und Rechte als Betriebsrat und verschaffen sich einen Eindruck über Inhalt und "Reichweite" Ihrer Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte.

 

 


 

Unser kostenloses Starter-Set für Sie!

Alle Teilnehmer des Seminars "Betriebsverfassungsrecht Teil I" erhalten für ihre Betriebsratsarbeit:

  • Praktische Umhängetasche
  • Software "BetriebsRatGeber"
  • ArbG sowie umfangreiche Seminarunterlagen

 

 


 

 

Termine Veranstaltungsorte Seminar-Nr. Mehr Informationen
01.04. - 04.04.2014 Berlin-Spandau BR163-1251-85 Bitte hier klicken!
07.04. - 10.04.2014 Sonthofen im Allgäu BR163-1257-85 Bitte hier klicken!
14.04. - 17.04.2014 Köln BR163-1292-85 Bitte hier klicken!
14.04. - 17.04.2014 Krefeld BR163-1296-85 Bitte hier klicken!
22.04. - 25.04.2014 Hannover BR163-1297-85 Bitte hier klicken!
22.04. - 25.04.2014 Hamburg BR163-1298-85 Bitte hier klicken!
28.04. - 01.05.2014 Bad Boll BR163-1324-85 Bitte hier klicken!
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06.05. - 09.05.2014 Dresden-Altmarkt BR163-1361-85 Bitte hier klicken!
12.05. - 15.05.2014 Garmisch-Partenkirchen BR163-1364-85 Bitte hier klicken!
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