Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat,

 

für das Jahr 2014 wünschen wir Ihnen alles Gute und viel Erfolg!


Die Betriebsratswahl rückt immer näher.


Lesen Sie in unserem heutigen "Wahl-Newsletter", welche Vorbereitungen Sie vor der Wahl noch zu treffen haben. Zu Ihrer Unterstützung bietet die W.A.F. Ihnen zahlreiche nützliche Checklisten und Formulare rund um das Thema Betriebsratswahl.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung der nächsten Schritte auf dem Weg zu Ihrer erfolgreichen Wahl!


Herzliche Grüße aus Tutzing

 

Ihr W.A.F. Team

 

 


P.S.: Haben Sie Fragen zur Betriebsratswahl? Gerne beraten Sie unsere Experten an der Wahl-Hotline kostenfrei unter 0800 2787333.

 

 

 

Inhalt

 

Schritte 13 bis 20

Schritt 13:

Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

Schritt 14:

Briefwahl

Schritt 15:

Abschließende Überprüfung der Wählerliste

Schritt 16:

Die Stimmabgabe am Wahltag

Schritt 17:

Öffnen der Briefwahlumschläge

Schritt 18:

Öffentliche Auszählung der Stimmen

Schritt 19:

Feststellung des Wahlergebnisses

Schritt 20:

Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

   

Seminare zur Betriebsratswahl 2014

Betriebsratswahl 2014 - So bereiten Sie die Wahl gezielt und richtig vor
Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste - Kostenloses Online-Seminar

 

 

 

» Schritt 13: Weitere wahlvorbereitende Maßnahmen

 

Damit Sie die Wahl richtig durchführen können, müssen Sie als Wahlvorstand jetzt dafür sorgen, dass:

 

  • Wahllokale, Wahlkabinen, Wahlurnen und Stimmzettel vorhanden sind
  • alle Wahlzeiten bekannt sind
  • alle Unterlagen vorhanden sind
  • jeder Wähler unbeobachtet und unbeeinflussbar wählen kann
  • Sie als Wahlvorstand bei der Abwicklung der Stimmabgabe und der Stimmauszählung durch Wahlhelfer unterstützt werden (§ 12 Abs. 2 WO).

 

Zur organisatorischen Vorbereitung nutzen Sie die Checkliste Muster-Formular 140a.
 

Wahlraum (Wahllokal)
Sie als Wahlvorstand entscheiden, wie viele Wahlräume erforderlich sind. Jeder Wahlberechtigte muss ohne besonderen Aufwand das Wahllokal erreichen können. Der Wahlraum muss so gestaltet sein, dass eine geheime, demokratische Wahl möglich ist. Eine Wahl durch öffentliche Abstimmung in einer Betriebsversammlung ist unzulässig.

 

Wahlurne
Die Wahlurnen müssen so beschaffen sein, dass an den Stimmzetteln nicht manipuliert werden kann. Die Stimmzettel dürfen nicht entnommen werden können, ohne dass die Wahlurne geöffnet werden muss. Wird über mehrere Tage gewählt, müssen die Wahlurnen in einem verschlossenen Raum untergebracht werden, zu dem während der Dauer der Wahl nur Wahlvorstandsmitglieder Zutritt haben.

 

Stimmzettel
Die Stimmabgabe erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln in den hierfür bestimmten Wahlumschlägen (§ 11 Abs. 1 WO). Die Stimmabgabe muss geheim erfolgen (§ 12 Abs. 1 WO). Der Wahlumschlag gehört in eine Wahlurne (§ 12 Abs. 1 WO).

 

Wenn Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt wird, müssen auf  den Stimmzetteln die Vorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungsnummern aufgeführt sein, die Sie zuvor (siehe Schritt 11) durch Los ermittelt haben. Die beiden Bewerber, die an erster Stelle stehen, müssen mit Familiennamen, Vornamen und die Art der Beschäftigung im Betrieb und untereinander aufgeführt sein. Hat die Liste zusätzlich ein Kennwort, müssen Sie dieses auf dem Stimmzettel mit angeben (§ 11 Abs. 2 WO). Textvorschlag siehe Muster-Formular 140c.

 

Wichtiger Hinweis: Wenn zwei oder mehrere gültige Wahlvorschlagslisten eingereicht wurden, müssen Sie die Wahl als Verhältniswahl (Listenwahl) durchführen. Der Wahlvorstand kann in diesen Fällen keine Personenwahl (Persönlichkeitswahl) beschließen!

 

Bei einer Personenwahl (Persönlichkeitswahl) müssen Sie alle Bewerber auf den Stimmzetteln auflisten. Eine Personenwahl (Persönlichkeitswahl) dürfen Sie nur durchführen, wenn Sie nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegen haben. Dabei müssen jeweils Familienname, Vorname, Art der Beschäftigung im Betrieb angegeben werden. Die Reihenfolge der Bewerber richtet sich nach der Reihenfolge auf dem eingereichten Wahlvorschlag
(§ 20 Abs. 2 WO). Textvorschlag siehe Muster-Formular 140b.

 

Wenn Sie zu Ihrer Unterstützung Wahlhelfer bestellt haben, weisen Sie diese jetzt ein, wie die Wähler ihre Stimme abgeben (siehe Schritt 16) und wie die Stimmen ausgezählt werden (siehe Schritt 18).

 

 

 

» Schritt 14: Briefwahl

 

Damit möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsratswahl teilnehmen können, haben Sie als Wahlvorstand die Möglichkeit, für Wähler, die am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb sein können, eine Briefwahl (schriftliche Stimmabgabe) zu beschließen.

 

Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:

  • Prüfen Sie anhand der Wählerliste, ob Sie Wahlberechtigte haben, die am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sein können oder werden.
  • Fassen Sie im Wahlvorstand einen entsprechenden Beschluss und begründen Sie, warum in diesen Fällen Briefwahl notwendig ist.
  • Ist Ihnen im Wahlvorstand bekannt, dass einzelne Arbeitnehmer am Wahltag nicht im Betrieb anwesend sind, müssen Sie von sich aus die Briefwahlunterlagen an die betreffenden Arbeitnehmer übersenden (§ 24 Abs. 2 WO).

 

Als Arbeitshilfe zur Briefwahl nutzen Sie das Muster-Formular 540.

 

Ob Briefwahl auf Beschluss des Wahlvorstands oder Briefwahl auf Antrag - die entsprechenden Arbeitnehmer erhalten von Ihnen die Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie jetzt vorbereiten. Dazu haben wir für Sie das Muster-Formular 150a "Vorbereitung Briefwahl", Muster-Formular 150b "Merkblatt für Briefwähler" und Muster-Formular 150c "Erklärung Briefwähler" vorbereitet.

 

 

 

» Schritt 15: Abschließende Überprüfung der Wählerliste

 

Termin! Spätestens am Tag vor der Betriebsratswahl müssen Sie über alle Einsprüche gegen die Wählerliste entschieden und die Wählerliste nochmals auf den aktuellen Stand gebracht haben. Zur Bearbeitung der Einsprüche gegen die Wählerliste verwenden Sie bitte das Muster-Formular 120c.

 

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Prüfen Sie, ob Sie über alle Einsprüche gegen die Wählerliste entschieden haben (siehe auch Schritt 6).
  • Spätestens am Tag vor der Wahl müssen Sie über jeden Einspruch entschieden haben und der Einspruchsführer Ihre Entscheidung schriftlich in den Händen halten (§ 4 Abs. 2 S. 5 WO).
  • Ist die Wählerliste auf dem aktuellen Stand (§ 4 Abs. 3 WO)? Hat der Arbeitgeber Sie über jede Personalveränderung informiert? Fragen Sie nochmals nach. Das letzte Mal am Tag vor der Betriebsratswahl. Berichtigen Sie die Wählerliste, wenn erforderlich.


Tipp: Für die Bearbeitung der Wählerliste empfehlen wir Ihnen das Muster-Formular 510.

 

Beachten Sie: Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist eine Berichtigung der Wählerliste nur noch zulässig bei:

  • Schreibfehlern z.B. Name oder Geburtsdatum falsch geschrieben
  • offensichtlichen Unrichtigkeiten z.B. Arbeitnehmer ist bereits aus dem Betrieb ausgeschieden
  • Berichtigung wegen eines begründeten, fristgerechten Einspruchs
  • Eintritt eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin
  • Eintritt eines Leiharbeitnehmers, wenn er länger als drei Monate im Betrieb bleiben soll

 

Für jede Berichtigung oder Ergänzung der Wählerliste brauchen Sie einen Beschluss des Wahlvorstands. Das gilt selbst bei der Berichtigung von Schreibfehlern.

 

 

 

» Schritt 16: Die Stimmabgabe am Wahltag

 

Termin! Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats liegen (§ 3 Abs. 1 S. 3 WO).

 

Am Wahltag haben Sie als Wahlvorstand den Wahlvorgang zu leiten und zu überwachen. Benutzen Sie zur Vorbereitung der Betriebsratswahl die Checkliste Muster-Formular 140a.

 

Das erledigen Sie folgendermaßen:

  • Achten Sie darauf, dass immer zwei stimmberechtigte Wahlvorstandsmitglieder im Wahlraum anwesend sind oder ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer (§ 12 Abs. 2 WO).
  • Jeder Wähler erhält einen Stimmzettel und einen Wahlumschlag (§ 11 Abs. 1 S. 2 WO). Achten Sie bei der Stimmabgabe darauf, dass jeder Wahlberechtigte geheim wählen kann und dies auch macht.
  • Durch das Ankreuzen auf dem Stimmzettel ist die Wahl faktisch vollzogen.
  • Die Wähler stecken den angekreuzten Stimmzettel in den Wahlumschlag und begeben sich zur Wahlurne. Dort nennen sie ihren Namen. Das Wahlvorstandsmitglied oder der Wahlhelfer prüft in der Wählerliste nach, ob der jeweilige Arbeitnehmer wahlberechtigt ist. Der Name wird in der Wählerliste abgehakt. Erst dann dürfen die Wähler den Wahlumschlag in die Urne werfen. Ein Wahlvorstandmitglied hat dabei den Einwurf in die Urne zu überwachen.
  • Die Wahlurne darf selbst dann nicht unbeaufsichtigt sein, wenn keine Wähler im Wahlraum sind.
  • Gewählt werden darf nur in der Zeit, die im Wahlausschreiben angegeben ist. Wenn z.B. 16:30 Uhr als Wahlende angegeben ist, kann um 16:31 Uhr nicht mehr gewählt werden.

 

Hinweis:

Den Stimmzettel für die Betriebsratswahl (Persönlichkeitswahl) finden Sie im Muster-Formular 140b.

Den Stimmzettel für die Betriebsratswahl (Listenwahl)  finden Sie im Muster-Formular 140c.

 

Bitte vergessen Sie nicht, dass nach Beendigung der Wahl alle Wahlvorstandsmitglieder an der Auszählung teilnehmen müssen, alle Zuschauer ausreichend Platz haben und nach der Stimmenauszählung eine Wahlniederschrift angefertigt werden muss (§ 16 WO).

 

Tipp: Zur Ermittlung des Wahlergebnisses, Sitzverteilung/Protokoll usw. empfehlen wir Ihnen einen PC mit dieser Software im Wahllokal!

 

 

» Schritt 17: Öffnen der Briefwahlumschläge

 

Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe müssen Sie als Wahlvorstand die Freiumschläge der Briefwahl öffnen, die Wahlumschläge entnehmen und prüfen, ob die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt ist (§ 26 Abs. 1 WO).

 

Diese Prüfung führen Sie wie folgt durch:

  • Ist der Freiumschlag rechtzeitig vor Abschluss der Stimmabgabe eingegangen?
  • Ist die vorgeschriebene Erklärung vorhanden und unterschrieben?
  • Der Wahlumschlag selbst darf keine Kennzeichnung tragen.
  • Eine Stimmabgabe, der nicht die unterschriebene Erklärung mit der persönlichen Kennzeichnung beiliegt, ist auch dann unwirksam, wenn Sie vermuten, dass sich diese Erklärung im Wahlumschlag bei dem Stimmzettel befindet. Sie dürfen den Wahlumschlag nicht öffnen um nachzusehen.
  • Ist die schriftliche Stimmabgabe korrekt erfolgt, vermerken Sie die Stimmabgabe in der Wählerliste und legen den Wahlumschlag verschlossen in die Wahlurne. Die schriftlich abgegebenen Stimmen werden so mit den persönlich abgegebenen Stimmen vermischt (§ 26 Abs.1 WO).

 

Eine gesonderte Auszählung der Briefwahlstimmen ist unzulässig. Alle Freiumschläge (Wahlbriefe), die nach Beendigung der Stimmabgabe bei Ihnen eingehen, sind ungültig. Sie müssen diese verschlossen mit einem Eingangsstempel versehen und zu den Wahlunterlagen fügen (§ 26 Abs. 2 WO).

 

 

 

» Schritt 18: Öffentliche Auszählung der Stimmen

 

Hinweis: Bei der Durchführung der Stimmabgabe am Wahltag und der Stimmauszählung können Sie als Wahlvorstand, durch Beschluss, Wahlhelfer heranziehen (§ 1 Abs. 2 S. 2 WO). Wahlhelfer können nur wahlberechtigte Arbeitnehmer sein. Den Einsatz und die Personen der Wahlhelfer bestimmen Sie als Wahlvorstand. Den Wahlhelfern muss der Arbeitgeber ebenfalls den Lohn bzw. das Gehalt ohne Minderung fortzahlen.

 

Die Auszählung muss unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe erfolgen (§§ 13,14, 21 WO). Wenn mehrere gültige Wahlvorschlagslisten bei Ihnen eingereicht wurden, müssen Sie zunächst feststellen, wie viele gültige Stimmen auf welche Wahlvorschlagsliste entfallen.

 

Beachten Sie folgende Grundsätze:

  • Die Auszählung muss unverzüglich nach Schließung der Wahllokale erfolgen.
  • Die Stimmauszählung muss durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen.
  • Wurde in mehreren Wahllokalen gewählt, so müssen alle Wahlurnen in ein Wahllokal gebracht werden.
  • Die Auszählung kann erst dann beginnen, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

 

Gehen Sie bei der Auszählung der Stimmen folgendermaßen vor:

  • Wenn Sie zwei oder mehrere Wahlvorschlagslisten haben und somit Listenwahl durchführen müssen, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140f.
  • Wenn sie nur eine Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und damit die Persönlichkeitswahl durchzuführen ist, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140g.

 

Stimmzettel sind ungültig, wenn

  • diese nicht in einem Wahlumschlag abgegeben wurden,
  • diese ein besonderes Merkmal, einen Zusatz, eine Einschränkung zum angekreuzten Kandidaten bzw. der Liste haben,
  • nicht einwandfrei festgestellt werden kann, wie der Wähler abstimmen wollte,
  • der Stimmzettel unterschrieben ist,
  • mehr Kandidaten oder Listen angekreuzt wurden, als zu wählen sind.

 

Sind in einem Wahlumschlag mehrere Stimmzettel, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Wenn die Stimmzettel übereinstimmen, werden sie als eine Stimme gewertet.
  • Weichen die Stimmzettel voneinander ab, ist die gesamte Stimmabgabe ungültig.

 

Liegen in einem Wahlumschlag mehrere Stimmzettel, von denen nur ein Stimmzettel angekreuzt ist, so ist die Stimme gültig. Stimmzettel, auf denen alle Bewerber, bis auf einen, durchgestrichen sind bzw. wenn bei Listenwahl alle Vorschlagslisten, bis auf eine, durchgestrichen sind, können als gültig gewertet werden.

 

 

 

» Schritt 19: Feststellung des Wahlergebnisses

 

Wichtig: Erfassen Sie in der Software rechtzeitig vor der Stimmauszählung die Listen und die Kandidaten. Dies spart Zeit und Ärger bei der Auszählung.

 

Nachdem Sie festgestellt haben, wie viele Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschlagslisten entfallen sind, müssen Sie jetzt ermitteln,

  • wie die Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten verteilt werden müssen,
  • welche Bewerber dabei einen Betriebsratssitz erhalten,
  • ob das Geschlecht in der Minderheit ausreichend berücksichtigt worden ist.

 

Zur Berechnung des Wahlergebnisses bei Listenwahl von Hand verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140f.

 

Wenn sie nur eine gültige Wahlvorschlagsliste vorliegen haben und deshalb Personenwahl (Persönlichkeitswahl) durchführen, verwenden Sie bitte die Checkliste Muster-Formular 140g.

 

Tipp: Üben Sie vorher!

 

Gut gemeinter Rat: Benutzen Sie zur Ermittlung des Wahlergebnisses, der Sitzverteilung etc. die Funktion "Stimmauszählung" in der Software "Wahlhelfer".

 

 

 

» Schritt 20: Anfertigen der Wahlniederschrift und Benachrichtigung der Gewählten

 

Sobald Sie das Wahlergebnis festgestellt haben, müssen Sie als Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen,

  • wenn Sie zwei oder mehr gültige Wahlvorschlagslisten haben (Listenwahl), siehe Muster-Formular 140e.
  • wenn nur eine gültige Wahlvorschlagsliste haben (Persönlichkeitswahl), siehe Muster-Formular 140d.

 

Diese muss vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben sein.


Die Wahlniederschrift (Original) übergeben Sie zusammen mit den Wahlakten dem neu gewählten Betriebsrat auf seiner konstituierenden Sitzung. Der neu gewählte Betriebsrat muss die Wahlakten mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufbewahren (§ 19 WO).

 

Gleichzeitig müssen Sie die neu gewählten Mitglieder des Betriebsrats sofort offiziell von ihrer Wahl informieren. Siehe Muster-Formular 160a.

 

Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn ein gewählter Bewerber unmittelbar nach Abschluss der Stimmauszählung gegenüber dem Wahlvorstand erklärt, dass er die Wahl annimmt. Diese Erklärung müssen Sie in der Wahlniederschrift ausdrücklich anführen oder wenn die Erklärung schriftlich abgegeben worden ist, der Wahlniederschrift beifügen.

 

 

» W.A.F. Seminare zur Betriebsratswahl 2014

 

Betriebsratswahl 2014 - So bereiten Sie die Wahl gezielt und richtig vor

   

Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind, in Betrieben mit über 50 Arbeitnehmern. Von 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber auch das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Ohne Vereinbarung gilt das normale Wahlverfahren.

 

 


 

 

Kostenlos für alle Teilnehmer dieses Seminars:
Sie erhalten das "Handbuch zur Betriebsratswahl" inklusive der Software "Wahlhelfer" im Wert
von 98,- €.

 

 


 

 

Termine Veranstaltungsorte Seminar-Nr. Mehr Informationen
10.02. - 12.02.2014 Grenzhausen bei Koblenz BR156-6007-85 Bitte hier klicken!
17.02. - 19.02.2014 Dresden-Altmarkt BR156-6049-85 Bitte hier klicken!
17.02. - 19.02.2014 Ohlstadt BR156-6050-85 Bitte hier klicken!
17.02. - 19.02.2014 Bad Kissingen BR156-6051-85 Bitte hier klicken!
17.02. - 19.02.2014 Grenzhausen bei Koblenz BR156-6110-85 Bitte hier klicken!
24.02. - 26.02.2014 Hamburg-Altona BR156-6148-85 Bitte hier klicken!
26.02. - 28.02.2014 Grenzhausen bei Koblenz BR156-6179-85 Bitte hier klicken!
26.02. - 28.02.2014 Bad Dürkheim BR156-6180-85 Bitte hier klicken!

 

 

 

Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste
Kostenloses Online-Seminar live im Internet

   

Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Wahlvorstands, aber auch an Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl mitwirken. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse seit der letzten Betriebsratswahl auffrischen möchten.

 

Datum Uhrzeit von - bis Seminar-Nr. Jetzt anmelden
20.01.2014 11:00 - 12:00 Uhr ON556-8351-85 Bitte hier klicken!
20.01.2014 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8795-85 Bitte hier klicken!
28.01.2014 16:00 - 17:00 Uhr ON556-8352-85 Bitte hier klicken!

 

 

 

 

 

 

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Blumenstraße 3
82327 Tutzing

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