Liebe Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen im Betriebsrat,

 

die Vorbereitungen der Betriebsratswahl 2014 laufen in den meisten Betrieben bereits auf Hochtouren. Um die Weichen für  eine erfolgreiche und fehlerfreie Betriebsratswahl zu stellen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.


Mit diesem monatlichen Wahl-Newsletter informieren wir Sie kostenlos ab November 2013 bis März 2014, wie Sie Schritt für Schritt die Wahl durchführen können! Besprochen wird das sogenannte "normale" Wahlverfahren, das für alle Betriebe mit mehr als 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt. Lesen Sie in diesem Newsletter bereits die ersten vier Schritte und erhalten exklusiv Terminvorschläge.


Nutzen Sie gerne unsere Musterformulare und Checklisten - so sparen Sie Zeit bei den Wahlvorbereitungen! Auch die Software "Wahlhelfer" erleichtert Ihnen mit einem digitalen Wahlkalender, einem praktischen Wahlergebnisrechner und vielen Gesetzen, Urteilen und Musterformularen die Wahl.


Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg mit den ersten Schritten!

 

Ihr W.A.F. Team

 

 

P.S.: Im Wahl-Forum unter www.br-forum.de haben Sie die Möglichkeit, sich von Kollege zu Kollege zur BR-Wahl auszutauschen!

 

 

Inhalt

 

Schritte 1 bis 4

Schritt 1:

Der "alte" Betriebsrat muss den Wahlvorstand gründen

Schritt 2:

Die erste Sitzung des Wahlvorstands

Schritt 3:

Aufgaben des Wahlvorstands

Schritt 4:

Erlass des Wahlausschreibens

   

Seminare zur Betriebsratswahl 2014

Betriebsratswahl 2014 - So bereiten Sie die Wahl gezielt und richtig vor
Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste - Kostenloses Online-Seminar

 

 

» Schritt 1: Der "alte" Betriebsrat muss den Wahlvorstand gründen

 

Damit Sie einen neuen Betriebsrat wählen können, benötigen Sie einen Wahlvorstand. Der Wahlvorstand wird nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Betriebsrat bestellt.

 

Termin! Der amtierende Betriebsrat ist verpflichtet, spätestens zehn (besser 14) Wochen vor dem Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu bestellen (§§ 16, 21 BetrVG).

 

So gründen Sie Ihren Wahlvorstand:

  • Laden Sie zu einer Betriebsratssitzung ein, auf der ein Wahlvorstand bestellt wird. Einen Vorschlag für die richtige Tagesordnung finden Sie im Muster-Formular 024a.
  • Legen Sie in der Betriebsratssitzung die Zusammensetzung des Wahlvorstands fest (siehe § 16 Abs.1 BetrVG). Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) finden Sie hier im Internet.
  • Erstellen Sie zur Betriebsratssitzung ein Protokoll. Einen Textvorschlag finden Sie im Muster-Formular 030a.
  • Nun informieren Sie den Arbeitgeber über die Bestellung des Wahlvorstands. Einen Textvorschlag finden Sie im Muster-Formular 030b.
  • Jetzt benachrichtigen Sie die bestellten Wahlvorstandsmitglieder. Hier ein passender Textvorschlag: Muster-Formular 030c.

 

Wenn Sie alles wie beschrieben durchgeführt haben, ist der Wahlvorstand mit seiner Bestellung für die Betriebsratswahl verantwortlich. Der Betriebsrat hat nun mit der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahlen juristisch nichts mehr zu tun.

 

 

 

» Schritt 2: Die erste Sitzung des Wahlvorstands

 

Die erste Amtshandlung des Wahlvorstandsvorsitzenden ist es, die Mitglieder des Wahlvorstands sofort zu einer Sitzung einzuladen. Einen Textvorschlag zur Einladung finden Sie hierzu im Muster-Formular 040a.

 

Termin! Auf dieser ersten Sitzung muss ein verbindlicher Termin für die Betriebsratswahl festgelegt und ein Arbeitsplan für den Wahlvorstand aufgestellt werden. Den Tag der Betriebsratswahl sollten Sie mindestens eine Woche vor den Ablauf der Amtszeit des jetzigen Betriebsrats legen (§ 3 Abs. 1 S.3 WO). Hinweise dazu finden Sie im Muster-Formular 500.

 

Des Weiteren muss festgelegt werden, unter welcher Adresse (Raum) der Wahlvorstand im Betrieb erreichbar ist und an welchen Orten die Aushänge und Bekanntmachungen des Wahlvorstands veröffentlicht werden. Diese Orte sollten so ausgesucht werden, dass sie für jeden Beschäftigten gut erreichbar sind.

 

Wir empfehlen Ihnen unsere Software Wahlhelfer zu nutzen, um Ihnen die Berechnung der Fristen zu erleichtern. Gerade auch für die Erstellung des Termin- und Arbeitsplans hilft Ihnen der digitale Wahlkalender.

 

Tipp: Was der Wahlvorstand zu tun hat und welche Unterstützung er vom Arbeitgeber erwarten kann, lesen Sie im Muster-Formular 502. Die Wahlordnung zur Betriebsratswahl finden Sie auf www.betriebsratswahl.de.

 

 

 

» Schritt 3: Aufgaben des Wahlvorstands

 

Bevor Sie als Wahlvorstand die Betriebsratswahl durch den Erlass des Wahlausschreibens einleiten können, müssen Sie noch einige Aufgaben erledigen. Dazu gehören vor allem:

 

  • den verbindlichen Termin der Betriebsratswahl festlegen (§ 3 Abs. 1 S.3 WO). Hinweise dazu finden Sie im Muster-Formular 500.
  • eine Wählerliste aufstellen (§ 2 Abs. 1 WO). Hinweise finden Sie im Muster-Formular 504 und im Muster-Formular 510.
  • nicht deutsch sprechende Arbeitnehmer über die Betriebsratswahl unterrichten (§ 2 Abs. 5 WO). Hinweise hierzu finden Sie im Muster-Formular 506.
  • falls Ihr Betrieb einen oder mehrere Betriebsteile hat, prüfen, ob die dortigen Arbeitnehmer an der Wahl des Hauptbetriebs teilnehmen wollen (§ 4 BetrVG). Hinweise dazu finden Sie im Muster-Formular 507.
  • die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder feststellen (§ 9 BetrVG) und die Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit  berechnen (§ 15 Abs. 2 BetrVG, § 5 WO). Das geht mit unserer Software "Wahlhelfer" ganz leicht. Der integrierte Rechner ermittelt für Sie automatisch die Anzahl der Betriebsratssitze und die Anzahl der Sitze für das Geschlecht in der Minderheit. Wenn Sie die Berechnungen nachvollziehen möchten, lesen Sie bitte dazu das Muster-Formular 508.
  • beschließen, an welchem Ort Wahlvorschläge, Einsprüche und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand abzugeben sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 12 WO).
  • den Wahlort, den Wahltag und die Wahlzeit festlegen (§ 3 Abs. 2 Nr. 10 WO).

 

Wichtig: Sollten Sie ermittelt haben, dass Sie 100 oder weniger Arbeitnehmer im Betrieb haben, und das vereinfachte Wahlverfahren mit dem Arbeitgeber vereinbaren, ändern sich einzelne Schritte. In diesem Fall bitte die Software "Wahlhelfer" downloaden und dort auf den Button "Wahlverfahren wechseln" klicken. Bitte beachten Sie das neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nachdem Leiharbeitnehmer bei der Anzahl der Beschäftigten mitzählen.

 

 

 

» Schritt 4: Erlass des Wahlausschreibens

 

Termin! Das Wahlausschreiben muss spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe vom Wahlvorstandsvorsitzenden und mindestens einem weiteren Wahlvorstandsmitglied unterschrieben und anschließend ausgehängt werden.

Tipp: Nutzen Sie für die Erstellung des Wahlausschreibens die Arbeitshilfe Muster-Formular 520.

Achtung: Bei der Berechnung der Sechs-Wochen-Frist wird der Tag, an dem das Wahlausschreiben ausgehängt wird, nicht mitgezählt.

Mit dem Aushang des Wahlausschreibens ist die Betriebsratswahl eingeleitet. Achten Sie darauf, dass Sie das Wahlausschreiben am Tag des Erlasses auch tatsächlich aushängen. Für die Fristen, die durch das Wahlausschreiben ausgelöst werden, zählt allein der Tag des Aushangs. Die Angaben, die im Wahlausschreiben enthalten sein müssen, sind zwingend (§ 3 Abs. 2 BetrVG). Alle Angaben finden Sie im Muster-Formular 115a.

Termin! Mit dem Aushang des Wahlausschreibens haben Sie zwei Fristen ausgelöst:

 

  • Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (2 Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens)     
  • Frist für Einsprüche gegen die Wählerliste (2 Wochen ab Aushang des Wahlausschreibens).


Beide Fristen sind gesetzlich festgelegt und können nicht verändert werden.
 
Wichtig: Sie können das Wahlausschreiben nur ändern oder ergänzen, wenn eindeutige Schreib- oder Rechenfehler vorliegen.
 
Achtung: Wenn gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, können Sie als Wahlvorstand das Wahlausschreiben einziehen und die Wahl erneut einleiten. Es müssen aber wesentliche Verstöße gegen Wahlvorschriften vorliegen, die zu einer Anfechtung der Betriebsratswahl führen können z.B. eine falsche Berechnung der Sitzverteilung auf die Geschlechter oder eine zu hoch/zu niedrig angesetzte Anzahl der Betriebsratsmitglieder. Wenn Sie die Wahl durch ein erneutes Wahlausschreiben neu einleiten, müssen Sie als Wahlvorstand einen neuen Termin für die Betriebsratswahl festlegen.

 

 

 

» W.A.F. Seminare zur Betriebsratswahl 2014

 

Betriebsratswahl 2014 - So bereiten Sie die Wahl gezielt und richtig vor

   

Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder des Wahlvorstands und Betriebsräte, die mit der Durchführung der Wahl betraut sind, in Betrieben mit über 50 Arbeitnehmern. Von 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand mit dem Arbeitgeber auch das vereinfachte Wahlverfahren vereinbaren. Ohne Vereinbarung gilt das normale Wahlverfahren.

 

 


 

 

Kostenlos für alle Teilnehmer dieses Seminars:
Sie erhalten das "Handbuch zur Betriebsratswahl" inklusive der Software "Wahlhelfer" im Wert
von 98,- €.

 

 


 

 

Termine Veranstaltungsorte Seminar-Nr. Mehr Informationen
09.12. - 11.12.2013 Sonthofen im Allgäu BR156-5024-85 Bitte hier klicken!
09.12. - 11.12.2013 Garmisch-Partenkirchen BR156-5030-85 Bitte hier klicken!
16.12. - 18.12.2013 Berlin-Friedrichshain BR156-5504-85 Bitte hier klicken!
16.12. - 18.12.2013 Köln BR156-5519-85 Bitte hier klicken!
16.12. - 18.12.2013 Regensburg-Königswiesen BR156-5520-85 Bitte hier klicken!
16.12. - 18.12.2013 Bad Boll BR156-5521-85 Bitte hier klicken!
16.12. - 18.12.2013 Willingen im Sauerland BR156-5526-85 Bitte hier klicken!
06.01. - 08.01.2014 Berlin-Friedrichshain BR156-5694-85 Bitte hier klicken!
06.01. - 08.01.2014 Köln BR156-5695-85 Bitte hier klicken!
13.01. - 15.01.2014 Ahrensburg bei Hamburg BR156-5815-85 Bitte hier klicken!
13.01. - 15.01.2014 Freiburg BR156-5816-85 Bitte hier klicken!
13.01. - 15.01.2014 München-Unterhaching BR156-5817-85 Bitte hier klicken!
13.01. - 15.01.2014 Willingen im Sauerland BR156-5821-85 Bitte hier klicken!

 

 

 

Die sechs fatalsten Fehler bei der Erstellung der Wählerliste
Kostenloses Online-Seminar live im Internet

   

Dieses Seminar wendet sich an alle Mitglieder des Wahlvorstands, aber auch an Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl mitwirken. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse seit der letzten Betriebsratswahl auffrischen möchten.

 

Datum Uhrzeit von - bis Seminar-Nr. Jetzt anmelden
21.11.2013 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8794-85 Bitte hier klicken!
27.11.2013 15:00 - 16:00 Uhr ON556-9054-85 Bitte hier klicken!
29.11.2013 09:00 - 10:00 Uhr ON556-8798-85 Bitte hier klicken!
29.11.2013 13:00 - 14:00 Uhr ON556-8799-85 Bitte hier klicken!
02.12.2013 10:00 - 11:00 Uhr ON556-8800-85 Bitte hier klicken!
02.12.2013 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8801-85 Bitte hier klicken!
05.12.2013 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8344-85 Bitte hier klicken!
09.12.2013 10:00 - 10:00 Uhr ON556-9130-85 Bitte hier klicken!
09.12.2013 14:00 - 15:00 Uhr ON556-8345-85 Bitte hier klicken!
17.12.2013 09:00 - 10:00 Uhr ON556-8346-85 Bitte hier klicken!
17.12.2013 14:00 - 15:00 Uhr ON556-9131-85 Bitte hier klicken!
09.01.2014 08:00 - 09:00 Uhr ON556-8347-85 Bitte hier klicken!
09.01.2014 15:00 - 16:00 Uhr ON556-9055-85 Bitte hier klicken!
15.01.2014 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8348-85 Bitte hier klicken!
20.01.2014 11:00 - 12:00 Uhr ON556-8351-85 Bitte hier klicken!
20.01.2014 15:00 - 16:00 Uhr ON556-8795-85 Bitte hier klicken!
28.01.2014 16:00 - 17:00 Uhr ON556-8352-85 Bitte hier klicken!

 

 

 

 

 

 

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